Vermögensverwaltende Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht
3. Aufl. 2023
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F. Gründung und Eintritt, Auflösung und Austritt bei der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
1101Ebenso wie bei der gewerblichen Personengesellschaft können bei der vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Rahmen des Gründungs- und Auflösungsvorgangs sowie beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern ertragsteuerliche Folgen ausgelöst werden. Steuerpflichtige Vorgänge werden dann verwirklicht, wenn und soweit bei der Gründung oder Auflösung der vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern steuerverstrickte Wirtschaftsgüter i. S. des § 17 EStG, § 20 Abs. 2 EStG oder § 23 EStG vom Gesellschafter auf die Gesellschaft bzw. in der Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO auf die anderen Gesellschafter übergehen oder umgekehrt von der Gesellschaft bzw. den anderen Gesellschaftern auf einen Gesellschafter übertragen werden.
I. Gründung und Eintritt bei der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
1. Gründung der vermögensverwaltenden Personengesellschaft
1102Gründen die Gesellschafter eine vermögensverwaltende Personengesellschaft gegen Bareinlage und erwirbt die Gesellschaft mit den erhaltenen Mitteln Beteiligungen i. S. des § 17 EStG, Wirtschaftsgüter i. S. des § 20 Abs. 2 EStG, wie z. B. Aktien, Wertpapiere, Fin...