Vermögensverwaltende Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht
3. Aufl. 2023
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E. Veräußerungsgeschäfte und vermögensverwaltende Personengesellschaft
831Das Einkommensteuerrecht orientierte sich im Rahmen der Überschusseinkünfte lange an der sog. Quellentheorie, nach der grundsätzlich nur die regelmäßigen Früchte der „Einkunftsquelle“ steuerwirksam erfasst wurden. Realisierte Wertsteigerungen des zur Einkünfteerzielung eingesetzten Vermögens wurden regelmäßig nicht erfasst; vielmehr wurden realisierte Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens nur ausnahmsweise bei Erfüllung der Tatbestände der § 17, § 22 Nr. 2 EStG i. V. mit § 23 EStG steuerrechtlich berücksichtigt. Bei privaten Investitionen in Kapitalanlagen (z. B. Aktien, Zinspapiere, Finanzmarktinstrumente) ist die Orientierung an der „Quellentheorie“ durch die Einführung der sog. Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen generell aufgehoben worden. Nach dem neuen System unterliegen neben den laufenden Erträgen auch sämtliche realisierten Wertsteigerungen des Vermögensstamms gem. § 20 Abs. 2 EStG der Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen (vgl. hierzu unten unter Rz. 981 ff.).
832Tätigt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft Veräußerungsgeschäfte hinsichtlich der von ihr gehaltenen Wirtschaftsgüter ode...