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BFH Urteil v. - V R 12/85 BStBl 1991 II S. 649

Gesetze: UStG 1973/1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. bUStG 1973/1980 § 3 Abs. 12 Satz 2UStG 1973/1980 § 10BewG § 15 Abs. 1BGB § 1047

- Leistungsaustausch und Entgelt bei Nießbrauchsgewährung - Verwendungseigenverbrauch bei einem Quotennießbrauch

Leitsatz

1. Die Lasten, die der Nießbraucher gemäß § 1047 BGB zu tragen hat, sind umsatzsteuerrechtlich kein Entgelt für die Nießbrauchsgewährung.

2. Wird der Nießbrauch gegen Gewährung eines unverzinslichen Darlehens eingeräumt, liegt ein tauschähnlicher Umsatz (Nutzungsüberlassung des Grundstücks gegen Nutzungsüberlassung der Darlehenssumme) vor.

3. Der Jahreswert der Nutzungsüberlassung der Darlehenssumme bestimmt sich nach § 15 Abs. 1 BewG.

4. Bestellt ein bisher vermietender Grundstückseigentümer einen Quotennießbrauch (hier zu 3/4) und überläßt er den ihm unbelastet verbliebenen 1/4-Miteigentumsanteil der Verwaltungsgemeinschaft (aus Grundstückseigentümer und Quotennießbraucher) unentgeltlich zur Nutzung, so liegt hinsichtlich des Miteigentumsanteils ein Verwendungseigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1973/1980 vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 649
BFH/NV 1991 S. 58 Nr. 9
PAAAA-93756

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BFH, Urteil v. 28.02.1991 - V R 12/85

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