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BFH Urteil v. - VI R 61/88 BStBl 1991 II S. 647

Gesetze: EStG § 40 b

Leistungen an eine Pensionskasse sind bei einer Barlohnumwandlung nicht pauschalierungsfähig nach § 40 b EStG, wenn der Arbeitnehmer gegenüber der Pensionskasse Schuldner der Versicherungsbeiträge bleibt

Leitsatz

Eine Barlohnumwandlung kann bei Leistungen an eine Pensionskasse dann keine steuerrechtlichen Auswirkungen im Rahmen des § 40b EStG entfalten, wenn der Arbeitnehmer gegenüber der Pensionskasse Schuldner der Versicherungsbeiträge bleibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 647
BFH/NV 1991 S. 57 Nr. 9
FAAAA-93755

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BFH, Urteil v. 29.04.1991 - VI R 61/88

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