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BFH Urteil v. - I B 132, 134/90 BStBl 1991 II S. 641

Gesetze: FGO § 74FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3AO 1977 § 363BVerfGG § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1

Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§ 74 FGO) und Sachentscheidung trotz anhängiger Verfassungsbeschwerde wegen der gleichen Rechtsfrage

Leitsatz

1. Es ist ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn ein FG eine Sachentscheidung trifft, obwohl es das Klageverfahren gemäß § 74 FGO hätte aussetzen müssen.

2. Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO durch das FG kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn wegen der gleichen Rechtsfrage beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 641
BFH/NV 1991 S. 57 Nr. 9
RAAAA-93751

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BFH, Urteil v. 08.05.1991 - I B 132, 134/90

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