Ansatz des Sachleistungsanspruchs und der Sachleistungsverpflichtung mit dem Teilwert bei schwebenden Geschäften, die auf die Übertragung von Grundbesitz gerichtet sind
Leitsatz
Hat bei einem gegenseitigen Vertrag der zur Sachleistung Verpflichtete die ihm obliegende Leistung noch nicht erbracht, der Gläubiger dieser Leistung aber bereits vorausgezahlt (schwebendes Geschäft), so ist bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens des Sachleistungsverpflichteten der Teilwert der Sachleistungsverpflichtung in gleicher Höhe zu bemessen wie die empfangene Vorausleistung. Dies gilt auch für schwebende Geschäfte, die auf die Übertragung von Grundbesitz gerichtet sind; die Sachleistungsverpflichtung ist nicht mit dem für das Grundstück maßgebenden Steuerwert (Einheitswert zuzüglich 40 v.H.) anzusetzen. Änderung der Rechtsprechung (vgl. BFHE 125, 75, BStBl II 1978, 398).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 620 BFH/NV 1991 S. 54 Nr. 9 HAAAA-93737
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