1. Für einen Unterhaltsberechtigten aufgewendete Krankheitskosten können beim Unterhaltspflichtigen zu einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG führen - 2. Wegen Krankheit o. ä. erhöhte Lebenshaltungskosten des Unterhaltsberechtigten beeinflussen die Berechnung des Höchstbetrags und des Anrechnungsfreibetrags nach § 33a Abs. 1 EStG nicht
Leitsatz
Für einen Unterhaltsberechtigten aufgewendete Krankheitskosten können - gegebenenfalls neben den nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen - insoweit beim Unterhaltspflichtigen zu einer Steuerermäßigung gemäß § 33 EStG führen, als der Unterhaltsberechtigte nicht in der Lage ist, die Krankheitskosten selbst zu tragen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 62 BFH/NV 1991 S. 1 Nr. 1 XAAAA-93736
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