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FG München Urteil v. - 4 K 1639/21

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1, BGB § 718, BGB § 719 Abs. 1

Schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim auch bei Erwerb von Gesamthandseigentum

Leitsatz

Im Fall einer von einem Ehepaar zu eigenen Wohnzwecken genutzten, jedoch zunächst allein der Ehefrau gehörenden Immobilie ist die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim für den Ehemann nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Ehefrau die Immobilie unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen einer zuvor gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründeten GbR eingebracht hat.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2024 S. 27 Nr. 2
ErbStB 2023 S. 284 Nr. 10
ErbStB 2023 S. 285 Nr. 10
UVR 2023 S. 329 Nr. 11
WAAAJ-46472

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FG München, Urteil v. 21.06.2023 - 4 K 1639/21

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