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BFH Urteil v. - I R 3/86 BStBl 1991 II S. 610

Gesetze: AO 1977 §§ 5, 163, 227FGO § 63 Abs. 1 Nr. 2FGO § 110 Abs. 1 Satz 2GG Art. 20GG Art. 80KVStG 1959 § 6 Abs. 1 Nr. 4 (KVStG 1972 § 5 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2)

Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem Vertrauensschutz

Leitsatz

Die Verwaltung ist zu einem Billigkeitserlaß wegen einer verschärfenden Änderung der Rechtsauffassung dann nicht verpflichtet, wenn den (dem) Steuerpflichtigen zumindest Zweifel an der günstigeren rechtlichen Behandlung hätten kommen müssen und daher kein schützenswertes Vertrauen vorlag.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 610
BFH/NV 1991 S. 33 Nr. 6
JAAAA-93732

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BFH, Urteil v. 31.10.1990 - I R 3/86

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