Wird dem FA nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat, handelt es sich um eine steuererhöhende Tatsache, wenn die Einkünfte positiv waren, um eine steuermindernde Tatsache, wenn sie negativ waren
Leitsatz
Hat das FA einen Steuerpflichtigen im Wege der Schätzung zur Einkommensteuer veranlagt und wird ihm nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat, handelt es sich um eine steuererhöhende Tatsache, wenn die Einkünfte positiv waren, um eine steuermindernde Tatsache, wenn sie negativ waren.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 606 BFH/NV 1991 S. 53 Nr. 9 SAAAA-93729