Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V R 105/84 BStBl 1991 II S. 498

Gesetze: AO 1977 § 3 Abs. 3AO 1977 § 37 Abs. 1AO 1977 § 227 Abs. 1AO 1977 § 237FGO §§ 102, 112GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1Menschenrechtskonvention Art. 6 Nr. 1 Satz 1

1. Bei der Prüfung auf sachliche Unbilligkeit können außer steuerlichen Vorschriften auch allgemeine Rechtsgrundsätze zu berücksichtigen sein 2. Kein Erlaß von Aussetzungszinsen wegen langdauerndem Rechtsbehelfsverfahren 3. Aussetzung der Vollziehbarkeit wegen nicht rechtzeitiger Rechtsschutzgewährung

Leitsatz

1. Das Institut des Billigkeitserlasses ist vor allem dazu bestimmt, einem ungewollten Überhang der Regelung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis entgegenzuwirken. Bei der Prüfung eines geltend gemachten Erlaßanspruches können außer den den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis regelnden Vorschriften auch andere Rechtsnormen zu berücksichtigen sein, insbesondere allgemeine Rechtsgrundsätze.

2. Die Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG schließt ein, daß der Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit zu gewähren ist.

3. Sofern bei nicht rechtzeitiger Rechtsschutzgewährung nicht ein konkreter Schaden geltend gemacht wird, kommt als Sanktion ein Aufhalten der sofortigen Vollziehbarkeit des angefochtenen Steuerbescheides in Betracht. Eine weitere Sanktion in Gestalt eines Erlasses von Aussetzungszinsen ist weder aus dem Blickwinkel der Rechtsschutzgarantie noch durch Sinn und Zweck der Aussetzungszinsen geboten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 498
BFH/NV 1991 S. 33 Nr. 6
PAAAA-93675

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 21.02.1991 - V R 105/84

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen