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BFH Urteil v. - IV R 73/87 BStBl 1991 II S. 450

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3EStG § 13

Betriebsübertragung entgeltlich, soweit außerbetriebliche Verbindlichkeiten übernommen werden

Leitsatz

Geht ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge über, so sind die auf übernommene, privat veranlaßte Verbindlichkeiten des Übergebers gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Übernehmer die Verbindlichkeiten übernehmen mußte, um überhaupt Einkünfte erzielen zu können (Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 450
BFH/NV 1991 S. 34 Nr. 6
ZAAAA-93650

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 08.11.1990 - IV R 73/87

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