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BFH Urteil v. - X R 151/88 BStBl 1991 II S. 354

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1SachBezV 1980 bis 1982 § 1 Abs. 2, Abs. 4 Satz 1

Ermittlung des Werts unbarer Altenteilsleistungen

Leitsatz

Werden unbare Altenteilsleistungen (hier: Aufwendungen für Verpflegung) mit den Werten der Sach-BezV abgezogen, ist für ein Altenteilerehepaar der um 80 v. H. erhöhte Wert des § 1 Abs. 2 SachBezV (in der für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung) anzusetzen (Anschluß an Urteil des Senats vom X R 13/85, BFHE 157, 165, BStBl II 1989, 786).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 354
BFH/NV 1991 S. 24 Nr. 5
OAAAA-93606

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BFH, Urteil v. 18.12.1990 - X R 151/88

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