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FG Köln Urteil v. - 11 K 1306/20

Gesetze: EStG § 32b; EStG § 10

Sonderausgaben

RV-Beiträge auf Krankengeld

Leitsatz

1) Auf das Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.

2) Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ohne hiervon geleistete Vorsorgeaufwendungen abzuziehen

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 289 Nr. 10
GStB 2024 S. 154 Nr. 5
GStB 2024 S. 154 Nr. 5
GStB 2024 S. 154 Nr. 5
BAAAJ-44684

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FG Köln, Urteil v. 25.05.2023 - 11 K 1306/20

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