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BFH Urteil v. - I R 28/88 BStBl 1991 II S. 244

Gesetze: GewStG § 35b

Änderung eines Gewerbesteuermeßbescheids nach § 35b GewStG ist nicht möglich, wenn ein erstmaliger Körperschaftseuerbescheid ergeht

Leitsatz

Ergeht ein erstmaliger Körperschaftsteuerbescheid zeitlich nach dem Gewerbesteuer-Meßbescheid, so kann dieser nicht gemäß § 35b GewStG geändert werden. Eine Änderung gemäß § 35b GewStG setzt einen aufgehobenen oder geänderten Körperschaftsteuer-(Einkommensteuer-, Feststellungs-)Bescheid voraus.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 244
BFH/NV 1991 S. 16 Nr. 4
ZAAAA-93556

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BFH, Urteil v. 31.07.1990 - I R 28/88

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