Mietwohngrundstück als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters
Leitsatz
Bringt der Gesellschafter einer OHG sein Einzelunternehmen in die Gesellschaft ein und behält er dabei ein Mietwohngrundstück zurück, das zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehörte, so kann er das Grundstück zumindest dann als Sonderbetriebsvermögen behandeln, wenn es mit Grundpfandrechten zur Sicherung von Krediten der OHG belastet ist. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn er eine Wohnung des Gebäudes an einen Angehörigen und Mitgesellschafter der OHG zu marktüblichen Bedingungen vermietet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 216 BFH/NV 1991 S. 6 Nr. 2 IAAAA-93540
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