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BFH Urteil v. - I R 16/89 BStBl 1991 II S. 211

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 3EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2aDBA Schweiz Art. 7 Abs. 1 und Abs. 7

Von einer KGaA gezahlte Zinsen für ein von einem in der Schweiz ansässigen persönlich haftenden Gesellschafter gewährtes Darlehen sind inländische Einkünfte. Das DBA-Schweiz steht der deutschen Besteuerung dieser Zinsen nicht entgegen

Leitsatz

1. Zu den inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG gehören Vergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG (jetzt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG), die der persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA für eine Hingabe von Darlehen von der Gesellschaft bezogen hat, wenn und soweit sie durch eine inländische Betriebsstätte der Gesellschaft erzielt werden.

2. Die Besteuerung dieser Vergütungen ist nicht durch das DBA-Schweiz ausgeschlossen, wenn der persönlich haftende Gesellschafter seinen Wohnsitz in der Schweiz hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 211
BFH/NV 1991 S. 25 Nr. 5
BAAAA-93538

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BFH, Urteil v. 17.10.1990 - I R 16/89

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