Objektverbrauch eines Ehegatten nach Tod des anderen Ehegatten bei erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG
Leitsatz
Fallen bei Eheleuten, die erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG für ein ihnen gemeinsam gehörendes Bauwerk in Anspruch genommen haben, die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG durch den Tod eines Ehegatten weg, so ist der Anteil des überlebenden Ehegatten als ein begünstigtes Objekt i.S. von § 7b EStG zu behandeln. Infolge Objektverbrauchs (§ 7b Abs. 5 Satz 1 EStG) stehen dem überlebenden Ehegatten für ein weiteres Objekt keine erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG mehr zu.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 143 BFH/NV 1991 S. 15 Nr. 4 WAAAA-93505
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