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Rechtsberatungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten, auch wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist
Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().