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Von den Gutachterausschüssen ermittelte und den Finanzämtern mitgeteilte Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG sind für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich?
Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().