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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 12 K 2702/21 E

Gesetze: EStG § 3 Nr. 1 a; EStG § 22 Nr. 1 a Satz 2 a) aa); SGB X § 93 Abs. 1; SGB X § 103; SGB X § 107

Rückwirkende Verrechnung von Witwen- und Unfallrente: Erfüllungsfiktion bei Leistungsausgleich zwischen den Sozialversicherungsträgern – Steuerliche Umqualifizierung der Leistungen

Leitsatz

Wird eine rückwirkend gewährte Rente aus der Unfallversicherung im Wege des unmittelbaren Leistungsausgleichs zwischen den Sozialversicherungsträgern auf die bisher gezahlte Witwenrente angerechnet, sind aufgrund der zu einer Umqualifizierung der Leistungen führenden Erfüllungsfiktion nach § 107 SGB X die bisher steuerlich als Rentenzahlungen erfassten Zuwendungen in Höhe des auf die Unfallrente entfallenden Teils als steuerfreie Zahlungen der Berufsgenossenschaft aus der gesetzlichen Unfallversicherung anzusehen (vgl. BStBl 2011 I S. 1223, Rz. 49 f.).

Fundstelle(n):
LAAAJ-44043

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 15.09.2022 - 12 K 2702/21 E

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