Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnpfändung
Was bei der Pfändung vom Arbeitseinkommen zu beachten ist
Die Lohnabrechnung erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben. Allerdings zählt nicht nur der ordnungsgemäße Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen dazu. Zu den Aufgaben der Lohnabrechnung gehört auch der Vollzug von Pfändungen vom Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers. Zwar ist für viele Arbeitgeber die Berücksichtigung von Pfändungen eher ein lästiges Thema. Dennoch ist die Berücksichtigung einer Pfändung durch den Drittschuldner gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Beitrag stellt die Grundlagen der Pfändung dar.
I. Begriffe
Im Pfändungsrecht werden Begriffe verwendet, die sonst im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht von großer Bedeutung sind:
Gläubiger: verfügt aufgrund eines Schuldverhältnisses über eine Leistungsforderung gegenüber dem Schuldner;
Schuldner: ist verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen (i. d. R. Rückzahlung von Geld);
Drittschuldner: Schuldner einer gepfändeten Forderung;
Zession: Abtretung einer Forderung;
Arbeitseinkommen: Einkommen des Arbeitnehmers.
II. Abtretung
1. Kreditsicherung
Zur Absicherung von Verbraucherkrediten wird i. d. R. eine Lohn- und Gehaltsabtretung zwischen Schuldner und Gläub...