Gesetze: AO 1977 § 12 Satz 2 Nr. 8KStG 1977 § 2 Nr. 1KStG 1977 § 8 Abs. 1EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Zum Begriff "Montage"
Leitsatz
1. Dem Montagebegriff i.S. des § 12 Satz 2 Nr. 8 AO 1977 kommt neben dem Begriff "Bauausführungen" selbständige Bedeutung zu.
2. Unter den Begriff "Montage" fallen nur das Zusammenfügen oder der Umbau von vorgefertigten Einzelteilen, nicht dagegen bloße Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten. Dabei erfüllen untergeordnete Einzelleistungen für sich allein noch nicht den Begriff "Montage". Die Tätigkeit muß vielmehr zumindest die wesentlichen Arbeiten des Zusammenfügens von Einzelteilen zu einer Sache umfassen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 983 DAAAA-93478
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