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BFH Urteil v. - I R 113/87 BStBl 1990 II S. 983

Gesetze: AO 1977 § 12 Satz 2 Nr. 8KStG 1977 § 2 Nr. 1KStG 1977 § 8 Abs. 1EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Zum Begriff "Montage"

Leitsatz

1. Dem Montagebegriff i.S. des § 12 Satz 2 Nr. 8 AO 1977 kommt neben dem Begriff "Bauausführungen" selbständige Bedeutung zu.

2. Unter den Begriff "Montage" fallen nur das Zusammenfügen oder der Umbau von vorgefertigten Einzelteilen, nicht dagegen bloße Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten. Dabei erfüllen untergeordnete Einzelleistungen für sich allein noch nicht den Begriff "Montage". Die Tätigkeit muß vielmehr zumindest die wesentlichen Arbeiten des Zusammenfügens von Einzelteilen zu einer Sache umfassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 983
DAAAA-93478

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 16.05.1990 - I R 113/87

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