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Verfahrensrecht | beSt-Nutzung durch sog. "Fast Lane" (FG)
Auch wenn die Nutzung des beSt einer vorherigen Registrierung seitens der Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften mittels einer Freischaltung durch die BStBK bedarf, die ausschließlich durch die BStBK im Wege der Versendung eines Registrierungsbriefes erreicht werden kann, ist doch zu beachten, dass die Initiierung dieses Registrierungsprozesses durch die Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften kurzfristig selbst über die Anmeldung zur „Fast Lane“ der BStBK möglich war und fortlaufend möglich ist ().
Sachverhalt: Streitig ist, ob sonstige Einkünfte des Klägers aus Renten aus den Vereinigten Staaten von Amerika dem Progressionsvorbehalt unterliegen. In der Sache sind die Kläger der Ansicht, dass Renten...