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Verfahrensrecht | beSt-Nutzung durch sog. "Fast Lane" (FG)
Auch wenn die Nutzung des beSt
einer vorherigen Registrierung seitens der Steuerberater und
Berufsausübungsgesellschaften mittels einer Freischaltung durch die BStBK
bedarf, die ausschließlich durch die BStBK im Wege der Versendung eines
Registrierungsbriefes erreicht werden kann, ist doch zu beachten, dass die
Initiierung dieses Registrierungsprozesses durch die Steuerberater und
Berufsausübungsgesellschaften kurzfristig selbst über die Anmeldung zur
„Fast Lane“ der BStBK möglich
war und fortlaufend möglich ist ().
Sachverhalt: Streitig ist, ob sonstige Einkünfte des Klägers aus Renten aus den Vereinigten Staaten von Amerika dem Progressionsvorbehalt unterliegen. In der Sache sind die Kläger der Ansicht, dass Renten...