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Mandat | Beratungspflicht über Folgen eines Vergleichs
Der Rechtsanwalt muss den Mandanten in die Lage versetzen, eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung über den Abschluss eines Vergleichs zu treffen. Hierzu hat er den Mandanten über die Vor- und Nachteile des Vergleichs zu beraten. Die Beratungsbedürftigkeit des Mandanten entfällt erst, wenn der Mandant aus anderen Gründen über die Vor- und Nachteile des Vergleichs im Bilde ist, was der Rechtsanwalt darzulegen und zu beweisen hat.
Zu den entscheidenden Weichenstellungen in einer Rechtsangelegenheit zählt die Frage, ob diese durch einen Vergleich beendet werden soll. Dabei bestimmen die konkreten Umstände des Einzelfalls, in welcher Art und in welchem Umfang der Mandant zu beraten ist. Eine Beendigung der Angelegenheit durch Vergleich kann für den Mandanten derart na...