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SV-Status | Mitarbeitender GmbH-Gesellschafter
Ein GmbH-Gesellschafter, der in der Gesellschaft angestellt und nicht zum Geschäftsführer bestellt ist, ist regelmäßig abhängig beschäftigt.
Vorliegend regelt der Gesellschaftsvertrag zwar, dass „sämtliche“ aus Verträgen mit Gesellschaftern über deren Mitarbeit „resultierenden Folgen“ ausschließlich der Gesellschafterversammlung obliegen. Diese entscheidet insoweit durch Gesellschafterbeschluss, wobei der betroffene, zu 50 % an der GmbH beteiligte Gesellschafter ausdrücklich stimmberechtigt bleibt. Diese Verhinderungsmacht schließt die abhängige Beschäftigung des Gesellschafters nach Ansicht des Gerichts aber nicht aus, weil ihm die Führungsfunktion des Geschäftsführers fehle, um die Geschicke des Unternehmens wesentlich mitzubestimmen. Sein Tätigkeitsfeld sei nur auf einen Teil ...