Instanzenzug: Az: 51 T 352/22vorgehend AG Wedding Az: 35 M 1502/22nachgehend Az: I ZB 114/22 Beschlussnachgehend Az: I ZB 114/22 Beschluss
Gründe
1Die öffentliche Zustellung der Rechtsbeschwerdebegründung ist zu bewilligen, weil eine Zustellung an den Geschäftsführer der Schuldnerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, weder unter der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragenen inländischen Geschäftsanschrift der Schuldnerin (M. , B. ) noch unter der ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift der Schuldnerin (Me. , B. ) möglich war und im Handelsregister keine für Zustellungen empfangsberechtigte Person eingetragen ist (§ 575 Abs. 4 Satz 2, § 185 Nr. 2, § 186 Abs. 1 ZPO).
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:160623BIZB114.22.0
Fundstelle(n):
BAAAJ-43754