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OLG Saarbrücken Urteil v. - 5 U 57/22

Gesetze: BGB § 164; BGB § 285; BGB § 662; BGB § 2039; BGB § 2050

Leitsatz

Leitsatz:

1. Hat der durch postmortale Bevollmächtigung legitimierte Miterbe ein ihm als Vermächtnis angefallenes Nachlassgrundstück namens der Erbengemeinschaft veräußert und den Erwerber angewiesen, den Kaufpreis auf sein eigenes Bankkonto zu überweisen, so liegt darin die Annahme des Vermächtnisses und die berechtigte Erfüllung des ihm infolgedessen ersatzweise angefallenen Zahlungsanspruchs gegen den Grundstückserwerber, ungeachtet der ihm weiterhin eingeräumten Befugnis, die Erfüllung des Vermächtnisses auch als Testamentsvollstrecker zu bewirken.

2. Zu den Voraussetzungen einer Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen im Falle der gewillkürten Erbfolge.

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 8 Nr. 33
NJW-RR 2023 S. 1119 Nr. 17
UAAAJ-43726

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OLG Saarbrücken, Urteil v. 10.05.2023 - 5 U 57/22

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