Blutalkoholuntersuchungen und toxikologische Untersuchungen eines chemischen Untersuchungsamts einer Gemeinde im Auftrag der Polizeibehörde sind unternehmerische Tätigkeiten im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art
Leitsatz
Blutalkoholuntersuchungen und toxikologische Untersuchungen eines chemischen Untersuchungsamts einer Gemeinde im Auftrag von Polizeibehörden sind unternehmerische Tätigkeiten.
Unternehmerische Tätigkeit wird nicht bei Ausführung "als Amtshilfe" (unabhängig von deren Begriffsbestimmung) zu nichtunternehmerischer "Ausübung öffentlicher Gewalt".
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 95 BFH/NV 1989 S. 53 Nr. 12 CAAAA-93461
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