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BFH Urteil v. - I R 160/85 BStBl 1990 II S. 913

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2

Nach dem Umsatz bemessener Pachtzins für eine Apotheke schließt die gewerbesteuerliche Hinzurechnung zu dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht aus

Leitsatz

Der Abschluß eines einheitlichen Apothekenpachtvertrags schließt es - auch wenn eine Umsatzpacht vereinbart wurde - nicht aus, dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Hälfte des auf das Inventar entfallenden Pachtzinses hinzuzurechnen. Der auf die Benutzung des Inventars entfallende Anteil an der Gesamtpacht ist zu schätzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 913
BFH/NV 1990 S. 77 Nr. 10
YAAAA-93445

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 20.06.1990 - I R 160/85

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