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Der Versorgungsausgleich im Einkommensteuerrecht
Zugleich Anmerkungen zum
[i]Schmidt, Sonderausgaben, Grundlagen, NWB ZAAAF-89151 Mit Schreiben v. (BStBl 2023 I S. 611) hat sich das BMF umfassend zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 sowie § 22 Nr. 1a EStG geäußert. Diese Verwaltungsanweisung ist ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe im BStBl, dem , auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Sie ersetzt das (BStBl 2010 I S. 323), das die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach der grundlegenden zivilrechtlichen Reform dieses Instituts durch das Versorgungsausgleichsgesetz zum Gegenstand hatte. Inzwischen wurden die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Versorgungsausgleich angepasst, aber auch die Rechtsprechung der Zivil- und Steuergerichte hat sich mit diesen neuen Regelungen befasst, die nun Gegenstand des nachfolgenden Beitrags sind.
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S. 1965
I. Zivilrechtliche Grundlagen und Rechtsentwicklung
1. Einführung und grundlegende Neuordnung des Versorgungsausgleichs
[i]Übertragung des Grundgedankens des Zugewinnausgleichs auch auf das während der Ehe erworbene VorsorgevermögenDer Versorgungsausgleich wurde durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. , dem EheRG (BGBl 1976 I S. 1421), eingeführt und damit der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs ...