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BFH Urteil v. - III R 77/88 BStBl 1990 II S. 750

Gesetze: InvZulG 1982 § 4bAO 1977 §§ 14, 64, 65

Keine Beschäftigungszulage bei langfristiger Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts an einen Zweckbetrieb

Leitsatz

Vermietet und verpachtet eine Gemeinde eine Tennishalle an einen Tennisverein, der die Halle teilweise an Mitglieder und Nichtmitglieder zur Nutzung überläßt, so steht ihr dafür eine Beschäftigungszulage nach § 4b InvZulG 1982 nur zu, wenn sich die Überlassung als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb darstellt. Unschädlich wäre das teilweise Vorliegen eines Zweckbetriebs, wenn diesem nur eine untergeordnete Bedeutung zukäme.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 750
BFH/NV 1990 S. 60 Nr. 8
TAAAA-93370

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BFH, Urteil v. 02.03.1990 - III R 77/88

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