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FG Münster Urteil v. - 9 K 1136/20 E

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Werbungskosten: strafbare Handlung

Berücksichtigung von Schadensersatzzahlungen nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit als Werbungskosten

Leitsatz

1. Strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen, und die sich daraus ergebenden Schadensersatzverpflichtungen zu WK oder BA führen.

2. Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt voraus, dass die – die Aufwendungen auslösenden – schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und nicht auf privaten, den betrieblichen oder beruflichen Zusammenhang aufhebenden Umständen beruhen.

3. Die Einziehung eines gepfändeten Mietanspruchs führt wirtschaftlich zu einer Zahlung des Drittschuldners an den Pfändungsschuldners und von diesem eine Zahlung an den Pfändungsgläubiger.

Fundstelle(n):
BAAAJ-42649

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FG Münster, Urteil v. 22.03.2023 - 9 K 1136/20 E

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