Einspruchsfrist; E-Mail; Sorgfaltspflicht; Steuerberater; Verschulden; Wiedereinsetzung
Rechtsfrage
Ist die Anforderung einer Lesebestätigung bei Einlegung eines Einspruchs per E-Mail für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist notwendig, weil nur in diesem Fall der absendende Steuerberater seinen Kontrollpflichten in ausreichendem Maße nachkommt und die Frist ohne Verschulden versäumt hat (vergleichbare Sorgfaltspflichten wie nach der BGH-Rechtsprechung zum E-Mailverkehr zwischen Anwälten)?
Gesetze: AO § 110 Abs 1, AO § 355 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.06.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
RAAAJ-42447