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BFH Urteil v. - IV R 145/88 BStBl 1990 II S. 643

Gesetze: EStG 1979 § 18 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 5

Klavierstimmer übt keine künstlerische Tätigkeit aus

Leitsatz

Ein Klavierstimmer übt auch dann keine künstlerische Tätigkeit aus, wenn er ausschließlich Instrumente stimmt, die von namhaften Pianisten bei Konzerten und Tonaufnahmen verwendet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 643
BFH/NV 1990 S. 58 Nr. 8
KAAAA-93321

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BFH, Urteil v. 22.03.1990 - IV R 145/88

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