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BFH Urteil v. - VIII R 209/85 BStBl 1990 II S. 620

Gesetze: EStG 1979 § 10d

Berichtigung nach § 10d Sätze 2 und 3 EStG 1979 bei irrtümlich gewährtem Verlustrücktrag

Leitsatz

§ 10d Sätze 2 und 3 EStG 1979 ist neben den abgabenrechtlichen Vorschriften eine eigenständige Korrekturvorschrift. Nach § 10d Sätze 2 und 3 EStG 1979 kann ein bereits gewährter Verlustabzug im Rücktragsjahr wegen eines Rechtsfehlers berichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 620
BFH/NV 1990 S. 50 Nr. 7
VAAAA-93313

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 14.11.1989 - VIII R 209/85

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