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BFH Urteil v. - X R 104/88 BStBl 1990 II S. 612

Gesetze: AO § 146a Abs. 3AO 1977 §§ 122 Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 1, 155 Abs. 1 Satz 2, 193 ff.

Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten können in einer Verfügung zusammengefaßt werden; zur wirksamen Bekanntgabe kann die Übersendung nur einer Ausfertigung genügen

Leitsatz

1. Eine zusammengefaßte, an Ehegatten gerichtete Prüfungsanordnung, in der die Adressaten mit dem gemeinsamen Nachnamen, aber nur mit einem Vornamen bezeichnet sind, genügt dem Bestimmtheitserfordernis.

2. In solchen Fällen kann zur wirksamen Bekanntgabe die Übermittlung nur einer Ausfertigung der Prüfungsanordnung genügen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 612
BFH/NV 1990 S. 49 Nr. 7
UAAAA-93309

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BFH, Urteil v. 14.03.1990 - X R 104/88

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