Ob sich die Änderung einer Steuerfestsetzung zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt bzw. ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist im Fall einer nachträglich behaupteten Nettolohnvereinbarung unter Berücksichtigung der anzurechnenden Abzugssteuern zu beurteilen
Leitsatz
Ob sich die Änderung einer Steuerfestsetzung zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt bzw. ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist im Fall einer nachträglich behaupteten Nettolohnvereinbarung unter Berücksichtigung der anzurechnenden Abzugssteuern zu beurteilen.