Steuerrecht der Vereine
13. Aufl. 2023
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F. Lohnsteuer
Nacke, Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler und Sportler, NWB 2011 S. 607; Harder-Buschner/Schramm, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts, NWB 2013, Beilage 1/2013; Gradl, Steuern und Sport, Besteuerungsfragen bei Profisportlern, IWB 2014 S. 489; Seel, Rettungsdienste vor dem „Aus“, Aktuelle Rechtsprechung zur Frage der abhängigen oder selbständigen Beschäftigung, NWB 2016 S. 3389; Eilts, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale – (K)ein Fall für die Entgeltabrechnung?, Lohn und Gehalt direkt digital 2/2022 S. 9; Bilsdorfer, Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung, SteuerStud 2/2023 S. 79.
I. Verein als Arbeitgeber
1191Vereine beschäftigen häufig Arbeitnehmer. Das können z. B. ein hauptberuflicher Geschäftsführer oder nebenberufliche Übungsleiter, Raumpflegerinnen oder Sportler sein. Auch Mitglieder, die z. B. bei Vereinsfesten arbeiten und dafür eine Bezahlung erhalten, sind insoweit Arbeitnehmer ihres Vereins.
1192Ist ein Verein Arbeitgeber, hat er bestimmte steuerrechtliche Pflichten zu beachten. Er muss Lohnsteuer einbehalten, sie be...