Steuerrecht der Vereine
13. Aufl. 2023
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A. Zivilrechtliche Grundlagen
Burhoff, Vereinsrecht, Ein Leitfaden für Vereine und Mitglieder, 11. Aufl., Herne 2022; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 21. Aufl., München 2021.
I. Begriff des Vereins
1„Treffen sich drei Deutsche, gründen sie einen Verein“, besagt ein Bonmot. Doch was ist des Deutschen liebstes Kind, der Verein, eigentlich? Das Reichsgericht für Zivilsachen hat vor langer Zeit – 1934 – den Begriff des Vereins einmal wie folgt definiert.
„Ein Verein ist eine dauernde Verbindung einer größeren Anzahl von Personen, der, zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, nach der Satzung körperschaftlich organisiert ist, einen Gesamtnamen führt und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist.“
Diese Begriffsbestimmung hat auch heute noch Gültigkeit. Eine gesetzliche Begriffsbestimmung des Vereins gibt es in § 2 Abs. 1 des Vereinsgesetzes v. (s. u. Rz. 3): „Verein [...] ist jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.“
II. Grundgesetz
2Die Grundlagen des Vereinsrechts finden sich bereits im...