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BFH Urteil v. - I R 205/85 BStBl 1990 II S. 537

Gesetze: EStG 1977 § 24 Nr. 2

Ungewisse Verbindlichkeit als Betriebsschuld nach Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Leitsatz

Eine nach Grund und/oder Höhe ungewisse Verbindlichkeit des Betriebsvermögens bleibt nach Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs grundsätzlich mindestens bis zu dem Zeitpunkt notwendiges Betriebsvermögen, in dem sie zu einer nach Grund und Höhe gewissen Verbindlichkeit wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 537
BFH/NV 1990 S. 43 Nr. 6
EAAAA-93268

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BFH, Urteil v. 28.02.1990 - I R 205/85

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