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BFH Urteil v. - II R 1/87 BStBl 1990 II S. 47

Gesetze: BewG §§ 95, 97

Provisionszahlungen an Handelsvertreter für die Beschaffung von Aufträgen begründen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens weder ein immaterielles Wirtschaftsgut noch ein Halbfertigfabrikat

Leitsatz

Provisionszahlungen an selbständige Handelsvertreter für die Beschaffung von Aufträgen des täglichen Geschäftsverkehrs begründen weder ein immaterielles Wirtschaftsgut noch ein Halbfertigfabrikat, das beim Auftraggeber in der Vermögensaufstellung für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens erfaßt werden könnte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 47
BFH/NV 1990 S. 2 Nr. 1
NAAAA-93239

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BFH, Urteil v. 13.09.1989 - II R 1/87

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