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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 2851/21 GE

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3; GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 4; GrEStG § 3 Nr. 2 S. 1; GrEStG § 5 Abs. 1; GrEStG § 6a; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsübertragung an niederländische „Stichting Administratiekantoor“

Leitsatz

Übertragung der Gesellschaftsanteile an einer inländischen Grundbesitz haltenden niederländischen B.V. an eine niederländische Stichting Administratiekantoor gegen die Gewährung von sog. Zertifikaten, kraft deren die wirtschaftliche Anspruchsberechtigung aus diesen Anteilen weiterhin den bisherigen Gesellschaftern zugutekommt, ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, da eine derartige treuhänderische Gestaltung weder eine Schenkung darstellt noch eine niederländische Stichting als eine einer deutschen Stiftung vergleichbare Rechtsperson ohne mitgliedschaftliche Organisation einer Gesamthandsgemeinschaft i.S.d. § 5 Abs. 1 GrEStG oder einer abhängigen Kapital- oder Personengesellschaften i.S.d. § 6a S. 3 GrEStG gleichgestellt werden kann.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 8
DStRE 2024 S. 671 Nr. 11
ErbStB 2023 S. 233 Nr. 8
PStR 2024 S. 25 Nr. 2
UVR 2023 S. 303 Nr. 10
EAAAJ-41261

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 04.05.2023 - 11 K 2851/21 GE

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