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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 306/17 G

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Tätigkeit des Moderators eines Doku-Entertainment-Formats – Darstellung der eigenen Persönlichkeit – Abgrenzung zu eigenschöpferischer Leistung

Leitsatz

Der selbständige Moderator einer als Doku-Entertainment-Format ausgestalteten TV-Sendereihe, in der er, ohne eine erkennbare schauspielerische Leistung zu erbringen, sich selbst als Person mit den ihn prägenden Charaktereigenschaften darstellt, übt mangels einer darin liegenden über die Darstellung der Wirklichkeit hinausgehenden eigenschöpferischen Leistung keine künstlerische Tätigkeit i.S.d. § 18 Nr. 1 Satz 2 EStG aus.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 49
DStRE 2024 S. 336 Nr. 6
GStB 2023 S. 429 Nr. 12
GStB 2023 S. 429 Nr. 12
UAAAJ-41260

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 21.03.2023 - 10 K 306/17 G

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