Tätigkeit des Moderators eines Doku-Entertainment-Formats –
Darstellung der eigenen Persönlichkeit – Abgrenzung zu
eigenschöpferischer Leistung
Leitsatz
Der selbständige Moderator einer als Doku-Entertainment-Format ausgestalteten TV-Sendereihe, in der er, ohne eine erkennbare
schauspielerische Leistung zu erbringen, sich selbst als Person mit den ihn prägenden Charaktereigenschaften darstellt, übt
mangels einer darin liegenden über die Darstellung der Wirklichkeit hinausgehenden eigenschöpferischen Leistung keine künstlerische
Tätigkeit i.S.d. § 18 Nr. 1 Satz 2 EStG aus.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 49 DStRE 2024 S. 336 Nr. 6 GStB 2023 S. 429 Nr. 12 GStB 2023 S. 429 Nr. 12 UAAAJ-41260
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 21.03.2023 - 10 K 306/17 G
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