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BFH Urteil v. - I R 46/86 BStBl 1990 II S. 388

Gesetze: AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1GewStG § 8 Nr. 7

1. Ausbeuterecht (nicht das Grundstück) ist Wirtschaftsgut i. S. des § 8 Nr. 7 GewStG - 2. Zur Begründung wirtschaftlichen Eigentums an einem Ausbeuterecht

Leitsatz

1. Bei Ausbeuteverträgen ist Wirtschaftsgut i. S. des § 8 Nr. 7 GewStG nicht das Grundstück, sondern das Ausbeuterecht. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 muß sich deshalb auf das Ausbeuterecht beziehen.

2. Zur Begründung wirtschaftlichen Eigentums an einem Ausbeuterecht, wenn es der Inhaber durch "Kaufvertrag" erworben hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 388
BFH/NV 1990 S. 28 Nr. 4
XAAAA-93198

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BFH, Urteil v. 08.11.1989 - I R 46/86

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