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BFH Urteil v. - X R 109/87 BStBl 1990 II S. 278

Gesetze: AO 1977 §§ 120, 165FGO § 100EStG § 2

Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen Festsetzung i. S. des § 165 AO ist nicht zulässig; Unsicherheit in der Beurteilung der Gewinn-/Überschußerzielungsabsicht rechtfertigt vorläufige Steuerfestsetzung

Leitsatz

1. Eine gegen einen vorläufigen Steuerbescheid i. S. des § 165 AO 1977 gerichtete Klage darf nicht allein auf Beseitigung des Vorläufigkeitsvermerks abzielen.

2. Unsicherheiten in der Beurteilung der Gewinn-/Überschußerzielungsabsicht des Steuerschuldners sind grundsätzlich geeignet, den Erlaß vorläufiger Einkommensteuerbescheide zu rechtfertigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 278
BFH/NV 1990 S. 17 Nr. 3
VAAAA-93151

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BFH, Urteil v. 25.10.1989 - X R 109/87

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