1. Zusammenfassung von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - 2. Eine Tiefgarage ist ein dem öffentlichen Verkehr dienender Betrieb i. S. des § 4 Abs. 3 KStG
Leitsatz
1. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe einer juristischen Person des öffentlichen Rechts können für Zwecke der Besteuerung auch dann zusammengefaßt werden, wenn sie nicht eng wechselseitig technisch-wirtschaftlich verflochten sind.
2. Eine von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betriebene öffentliche Tiefgarage ist ein dem öffentlichen Verkehr dienender Betrieb i.S. des § 4 Abs. 3 KStG 1977.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 242 BFH/NV 1990 S. 21 Nr. 3 LAAAA-93137
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