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BFH Urteil v. - I R 187/84 BStBl 1990 II S. 210

Gesetze: EStG § 4d

Höhe der abziehbaren Betriebsausgaben des Trägerunternehmens bei Zuwendungen an mehrere Unterstützungskassen

Leitsatz

1. Zuwendungen an Unterstützungskassen durch das Trägerunternehmen können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das Vermögen der Kasse das zulässige Kassenvermögen übersteigt (§ 4d Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und § 4d Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Bei Zuwendungen an mehrere Unterstützungskassen sind die Kassen bei der Anwendung der Höchstgrenzen als Einheit zu betrachten (§ 4d Abs. 1 Satz 3 EStG).

2. Soweit bei Zuwendungen an mehrere Kassen der Betriebsausgabenabzug durch die einheitliche Betrachtung beschränkt ist, gilt dies auch insoweit, als bei getrennter Betrachtung infolge der Unterdotierung einer oder mehrerer Kassen der Abzug nicht beschränkt wäre und sich der durch die Kassen begünstigte Kreis der Arbeitnehmer nicht überschneidet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 210
BFH/NV 1990 S. 19 Nr. 3
UAAAA-93121

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 08.11.1989 - I R 187/84

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