In der Vergleichsrechnung zur Ermittlung der anteiligen Umsatzsteuerquote im Haftungsfall sind auch vom FA verrechnete Vorsteuerüberschüsse anzusetzen
Leitsatz
In der Vergleichsrechnung zur Ermittlung der anteiligen Umsatzsteuerquote im Haftungsfall (§§ 69, 34 AO 1977) sind bei Gegenüberstellung der Zahlungsverpflichtungen und der auf diese geleisteten Zahlungen auch vom FA verrechnete Vorsteuerüberschüsse als Zahlungen auf die Umsatzsteuerschulden anzusetzen (Anschluß an die , BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657, und vom VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 201 BFH/NV 1990 S. 18 Nr. 3 BFH/NV 1990 S. 618 Nr. 10 TAAAA-93117
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.