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LSG Bayern Beschluss v. - L 4 P 33/19

Leitsatz

Leitsatz:

Bei Verhinderung einer Pflegeperson sind nur solche Aufwendungen nach § 39 SGB XI erstattungsfähig, die vornehmlich der Durchführung der Ersatzpflege dienen und überdies nachgewiesen sind (vgl. ).

Fundstelle(n):
OAAAJ-40011

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 04.12.2020 - L 4 P 33/19

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